Aktuelle Regelungen, Stand 19.04.2021
Der Inzidenzwert im Landkreis Donau-Ries lag am 15.04.2021 bereits den dritten Tag in Folge über dem Wert von 200. Damit werden nach den Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16. April weitere Verschärfungen gelten.
Aktueller Inzidenzwert im Landkreis Donau-Ries.
Kontaktbeschränkungen
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist aktuell gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person. Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Nächtliche Ausgangssperre
Von 22 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn dies ist begründet aufgrund
1. eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
2. der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
3. der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
4. der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
5. der Begleitung Sterbender,
6. von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
7. von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Handel & Öffentliches Leben
Der Einzelhandel darf seit Samstag, 17.04.2021 nur noch das sogenannte „Click & Collect“ anbieten. Die Läden werden damit geschlossen, lediglich die Abholung bereits vorbestellter Waren bleibt möglich.
Davon weiterhin nicht betroffen und damit geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel.
Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, wie zum Beispiel Massagepraxen, Tattoo-Studios oder ähnliche Betriebe sind weiterhin inzidenzunabhängig untersagt.
Die Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen angeboten werden.
Für den Besuch des Nördlinger Wochenmarkts (Mittwoch und Samstag 8.00 - 13.00 Uhr) gilt FFP2-Maskenpflicht. Auf dem Wochenmarkt dürfen nur Lebensmittel verkauft werden.
Die Stadtbibliothek hat geöffnet.
Die Nördlinger Museen und der Daniel sind geschlossen. Auch Kulturstätten, Kinos und (Außen-)gastronomie sind weiterhin geschlossen. Viele Restaurants bieten Essen zum Mitnehmen an. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.
Kontaktfreier Sport im Freien ist ebenfalls nur noch für einen Haushalt und eine weitere Person möglich.
Gottesdienste sind mit einer Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze mit Mindestabstand 1,5m und FFP2-Maskenpflicht zulässig.
Schulen
Das Landratsamt Donau-Ries als zuständige Kreisverwaltungsbehörde bestimmt durch amtliche Bekanntmachung jeweils am Freitag jeder Woche die für den Landkreis maßgebliche Regelung für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags entsprechend des Inzidenzwertes.
In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, alternativ Wechselunterricht und an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht.
Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich mindestens zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen. Hierfür haben die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests zu verfügen und dieses auf Anforderung vorzuweisen oder müssen in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.
Kindertageseinrichtungen
Einrichtungen der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder sind aktuell aufgrund des derzeitigen Inzidenzwertes geschlossen. Notbetreuung wird angeboten.
Die Teilnahme an einem Betreuungsangebot ist nur erlaubt, wenn sich Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen mindestens zweimal die Woche einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen.
Schnelltests
Folgende Apotheken in Nördlingen bieten aktuell kostenlose Schnelltests nach telefonischer Anmeldung an:
- Ries-Apotheke, Tel. 09081 9056
(https://ries-apotheke.de/index.php?index=1&lng=de&menuid=16)
- St. Georgs-Apotheke, Tel. 09081 29450
- Stadtapotheke zum Engel (Guyot-Apotheke) / Testung im Gewölbe des Nördlinger Rathauses (Tel. 09081/4634)
(https://www.studiobookr.com/stadtapotheke-zum-engel-62824#/book)
- Frickhingersche Apotheke / Testung im Gewölbe des Nördlinger Rathauses (Tel. 09081/29620)
(https://www.etermin.net/apothekezumeinhorn)
Es bestehen weiterhin die bisherigen Testmöglichkeiten über die niedergelassenen Ärzte und im Testzentrum Möttingen.
Impfen
Sie können sich auf der Homepage des Freistaates Bayern für einen Impftermin in den regionalen Impfzentren oder durch die mobilen Impfteams vorab online registrieren. Sobald eine Terminauswahl möglich ist, werden Sie nach Ihrer Registrierung auf der angegebenen Rufnummer automatisch per SMS oder via E-Mail informiert. impfzentren.bayern/citizen/
Für den Fall, dass Sie sich nicht online anmelden können und auch niemanden haben, der Sie dabei unterstützt, können Sie sich auch telefonisch unter der folgenden Rufnummer registrieren lassen: 09081 218 17 12. Sie werden anschließend auf dem Postweg informiert.
Eine aktuelle Übersicht zu den COVID-19-Zahlen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hier oder auf der Seite des Robert-Koch-Institutes hier.