Formularservice
Rundfunkgebühren
Anträge auf Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht
Anträge auf Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht sind im Leihhaus, 1.Stock, Zimmer 06, erhältlich oder können per Fax oder E-Mail angefordert werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Häusler, unter der Telefonnummer 09081/84-166 zur Verfügung.