Stadtarchiv Nördlingen
Weinmarkt 1
86720 Nördlingen
Telefon: 09081/84-610
Telefax: 09081/84-615
Mail: stadtarchiv@noerdlingen.de
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
09:00 - 12:30 Uhr
Montag - Donnerstag:
14:00 - 17:00 Uhr
Hinweise zur Archivbenutzung
Benutzungsvoraussetzungen
Das Stadtarchiv Nördlingen steht gemäß den Vorschriften des Bayerischen Archivgesetzes grundsätzlich jedem zur Benutzung offen, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann. Wenn Sie das Archiv nutzen möchten, setzen Sie sich bitte vorher mit uns schriftlich in Verbindung (E-Mail: stadtarchiv@noerdlingen.de). Eine Beschreibung Ihres Forschungsvorhabens und die Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten (Postanschrift, Telefonnummer, Emailadresse) sind zwingend erforderlich! Beim ersten Besuch ist ein Antrag auf Archivbenutzung auszufüllen. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis mit.
Vorbereitung
Zur Vorbereitung eines Besuchs oder einer Anfrage empfehlen wir, in unserer Beständeübersicht nach Beständen zu recherchieren, die für Ihre Fragestellung einschlägig sein könnten. Beachten Sie bitte, dass jüngere Dokumente und nichtamtliche Bestände gesetzlichen Schutzfristen unterliegen können, die noch nicht abgelaufen sind.
Eigene Recherche
Mit Hilfe von Findmitteln zu den einzelnen Beständen können Sie nach Unterlagen zu Ihrem Thema recherchieren. Selbstverständlich unterstützen wir Sie hierbei gerne. Da für die Recherche und die Bereitstellung der Archivalien für die Benutzung ein nicht unerheblicher Zeitaufwand entsteht, muss eine Benutzungsanfrage mindestens fünf Werktage vor dem Archivbesuch erfolgen. Auch aufgrund der begrenzten Zahl der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung.
Schriftliche Anfrage
Es besteht die Möglichkeit, eine schriftliche Anfrage an das Stadtarchiv zu stellen. Die Auskunft des Archivs beschränkt sich dabei grundsätzlich auf den Hinweis auf relevante Bestände und/oder Archivalien, die dann selbst zu recherchieren bzw. einzusehen sind. Das Stadtarchiv führt keine Forschungen im Auftrag Dritter durch. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage, die per Post, Fax oder E-Mail erfolgen kann, Ihren vollständigen Namen und Adresse an. Telefonische Anfragen nach Auskünften aus Archivgut können nicht bearbeitet werden, da die Archivbenutzung einen schriftlichen Antrag voraussetzt.
Gebühren
Je nach Nutzungszweck können für unsere Leistungen Gebühren anfallen. Die Fertigung bzw. Erstellung von Kopien, Reproduktionen oder Dateien sowie deren Veröffentlichung ist i. d. R. gebührenpflichtig und wird auf schriftlichen Antrag durch das Stadtarchiv genehmigt. Das eigenhändige Abfotografieren ausgewählter Archivalien für private Zwecke kann nach Rücksprache gestattet werden, soweit konservatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. Angefertigte Reproduktionen dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Jede Art der Veröffentlichung bedarf der vorherigen Genehmigung und ist gebührenpflichtig.