Stadtarchiv Nördlingen
Weinmarkt 1
86720 Nördlingen

Telefon: 09081/84-610
Telefax: 09081/84-615
Mail: stadtarchiv@noerdlingen.de 

Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
09:00 - 12:30 Uhr
nachmittags:
nach Vereinbarung

 

Hinweise zur Archivbenutzung

 

Benutzungsvoraussetzungen
Das Stadtarchiv steht grundsätzlich jedem zur Benutzung offen, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann. Die Benutzung ist durch die Satzung über Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs Nördlingen geregelt.



Archivsatzung Nördlingen


 

Wenn Sie das Archiv nutzen möchten, setzen Sie sich bitte vorher mit uns schriftlich in Verbindung (Email: stadtarchiv@noerdlingen.de). Eine Beschreibung Ihres Forschungsvorhabens und die Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten (Postanschrift, Telefonnummer, Emailadresse) sind zwingend erforderlich!

Beim ersten Besuch ist ein Antrag auf Archivbenutzung auszufüllen. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis mit.


Vorbereitung
Zur Vorbereitung eines Besuchs oder einer Anfrage empfehlen wir, in unserer Beständeübersicht nach Beständen zu recherchieren, die für Ihre Fragestellung einschlägig sein könnten. Beachten Sie bitte, dass jüngere Dokumente und nichtamtliche Bestände gesetzlichen Schutzfristen unterliegen können, die noch nicht abgelaufen sind.


Eigene Recherche
Mit Hilfe von Findmitteln zu den einzelnen Beständen können Sie nach Unterlagen zu Ihrem Thema recherchieren. Da für die Recherche und die Bereitstellung der Archivalien für die Benutzung ein nicht unerheblicher Zeitaufwand entsteht, muss eine Benutzungsanfrage mindestens fünf Werktage vor dem Archivbesuch erfolgen. Auch aufgrund der begrenzten Zahl der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung.


Schriftliche Anfrage
Bei schriftlichen Anfragen beschränkt sich die Auskunft des Archivs grundsätzlich auf den Hinweis auf relevante Bestände und/oder Archivalien, die dann selbst zu recherchieren bzw. einzusehen sind. Das Stadtarchiv führt keine Forschungen im Auftrag Dritter durch. Bitte geben Sie auch bei einer schriftlichen Anfrage Ihre vollständigen Kontaktdaten an. Telefonische Anfragen nach Auskünften aus Archivgut können nicht bearbeitet werden.


Gebühren
Je nach Nutzungszweck können für unsere Leistungen Gebühren anfallen. Art und Höhe der Gebühren sind durch die Gebührensatzung des Stadtarchivs Nördlingen geregelt.



Gebührensatzung Stadtarchiv Nördlingen


 

Die Erstellung von Reproduktionen (Kopien oder Scans) durch das Archivpersonal ist gebührenpflichtig. Das eigenhändige Abfotografieren ausgewählter Archivalien für private Zwecke kann nach Rücksprache gestattet werden, soweit konservatorische Gründe nicht entgegenstehen.

Reproduktionen dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Jede Art der Veröffentlichung bedarf der vorherigen Genehmigung.