Vorstand

Matthias Küffner (Vorsitzender)

Ich wurde 1973 mit einer spinalen Muskelatrophie geboren. Dieses Handicap macht mich völlig bewegungsunfähig, beatmungspflichtig und rund um die Uhr auf Pflege-Assistenz angewiesen.

Schon viele Jahrzehnte gehört mein Herz der Stadt Nördlingen, welche ich schon als "Wahlheimat" verinnerlicht habe und mein ganzes Leben möchte ich schon ein Motivator für Menschen mit Behinderung sein. Mein Ziel ist es, anderen zu zeigen, dass es trotz schwerstem Handicap möglich ist, ein glückliches, zufriedenes und erfülltes Leben zu führen. Ich engagiere mich ehrenamtlich und bin hauptberuflich tätig.

Gerne möchte ich meine Kraft und Energie allen Menschen mit Behinderungen in der Stadt Nördlingen zur Verfügung stellen, um diesen Menschen ein besseres Leben in und rund um der Stadt zu ermöglichen - deshalb habe ich mich zum Vorsitz des Inklusionsrates bereit erklärt.

Franziska Schweikert (stellv. Vorsitzende)

Ich bin 22 Jahre alt. Durch meine eigene Hörbeeinträchtigung und meinen Beruf als Hörakustik Gesellin weiß ich, welche Schwierigkeiten Menschen mit Behinderungen haben. Mir ist es deswegen ein sehr großes Anliegen mich selbst für die Inklusion und Teilhabe aller Menschen in Nördlingen stark zu machen.

Karl Essig (Beisitzer)

Ich bin ein 1952er Jahrgang und verheiratet. Weit über 50 Jahre meines Lebens war und ist das Ehrenamt für mich sehr wichtig.

Als einer der stellvertretenden Vorsitzenden des VdK Ortsverbandes Nördlingen kam ich zum Inklusionsrat. Die Mitarbeit als Beisitzer im Ratsvorstand bereitet mir sehr viel Freude.

Der persönliche und konstruktive Umgang im Rat bringt die Inklusion in der Stadt Nördlingen und darüber hinaus sicherlich in den nächsten Jahren weiter nach vorne.

Petra Ragginger (Beisitzer)

Seit 2003 habe ich eine hochgradige Sehbehinderung. Ich bin 59 Jahre alt, verwitwet mit drei erwachsenen Kindern und lebe in Nördlingen.

Beim Inklusionsrat engagiere ich mich, weil ich mich für Menschen mit Sehproblemen einsetzen und unsere Stadt Nördlingen in allen Belangen etwas barrierefreier mitgestalten möchte.

Günter Schwendner (Beisitzer)

Ich bin 59 Jahre alt und bin Geschäftsführer der Lebenshilfe Donau-Ries e.V. Nachdem das Inklusionsprojekt "Wir für Menschen" beendet war und der Inklusionsgedanke besonders im Raum Nördlingen gefestigt wurde, war es für uns als Lebenshilfe sehr wichtig und auch selbstverständlich beim Anschlussprojekt - dem Inklusionsrat Nördlingen - mitzuwirken.

Mit der guten Zusammenarbeit untereinander und dem Netzwerk zur Stadt Nördlingen, sowie den beteiligten Vereinen und Verbänden freue ich mich auf produktive Sitzungen und die Umsetzung von wichtigen Themen, wie Barrierefreiheit, in Nördlingen und den Ortsteilen.

Leo van Bree (Beisitzer)

Ich bin verheiratet, habe zwei Söhne, bin 64 Jahre alt und wohne in Deiningen.

Geschäftlich bin ich vor Jahren zum Thema Inklusion gekommen. In meiner Position als Geschäftsführer habe ich gelernt wie wichtig dieses Thema und seine Umsetzung für ein besseres Miteinander ist.

Die Zusammenarbeit im Vorstandsteam des Inklusionsrates ist sehr konstruktiv.

Gerne möchten wir von Ihnen erfahren, wie wir die Inklusion in Nördlingen weiter verbessern können.

Milena Oefele (Administration)

Ich bin 24 Jahre alt und arbeite als Koordinatorin der Offenen Behindertenarbeit sowie als Referentin für Inklusion bei der Lebenshilfe Donau-Ries e.V.

Für mich heißt Inklusion, dass alle Menschen mit und ohne Behinderung ganz normal miteinander in der Gesellschaft leben können, ohne irgendwelche Einbußen, Barrieren oder Hindernisse in Kauf nehmen zu müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es viel Zeit, Geduld und Engagement. Denn man kommt bekanntlich oft mit kleinen Schritten ans Ziel.

Ich freue mich sehr, dass ich dem Inklusionsrat in der Koordination mit Rat und Tat zur Seite stehen darf und dazu beisteuern kann, den Inklusionsgedanke in Nördlingen weiterzuentwickeln.

Der Rat besteht aus

1.  Dem ersten und zweiten Vorsitzenden, sowie vier Beisitzern

2.  Bis zu 6 Vertreter von Menschen mit Behinderungen, mindestens jedoch 4

3.  Bis zu 2 Vertreter der Lebenshilfe Donau-Ries mit koordinierender Funktion

4.  Bis zu 2 Vertreter der Stadt Nördlingen

5.  Bis zu 6 Vertreter der Vereine und Verbände

6.  Bis zu 3 Vertreter der Firmen

7.  Je 1 Vertreter jeder Fraktion des Stadtrats der Stadt Nördlingen

8.  bzw. deren Stellvertreter/-in

Diese sind:

  • Beck Johannes, Nördlingen
  • Beyschlag Helmut, Nördlingen
  • Breitenfeld Philipp Erik, Nördlingen
  • Dürr Doris, Ederheim
  • Essig Karl, Nördlingen
  • Feurich Friedrich, Ederheim
  • Fograscher Gabriele, Nördlingen
  • Goschenhofer Wolfgang, Nördlingen
  • Götz Helmut, Nördlingen
  • Haag Sebastian, Nördlingen
  • Häfele Hermann, Nördlingen
  • Heilbronner Stefan, Nördlingen
  • Höhn Steffen, Nördlingen
  • Küffner Matthias, Riesbürg
  • Mittring Thomas, Nördlingen
  • Neuhäusler Jörg, Nördlingen
  • Oefele Milena, Nördlingen
  • Ragginger Petra, Möttingen
  • Reinhardt Sascha, Nördlingen
  • Rohr Gerhard, Nördlingen
  • Schäpers Branko, Donauwörth
  • Scherer Rudi, Nördlingen
  • Schiele Peter, Nördlingen
  • Schwab Mickel, Nördlingen
  • Schweikert Franziska, Nördlingen
  • Schwendner Günter, Nördlingen
  • van Bree Leo, Nördlingen
  • Vierkorn Susanne, Nördlingen

Richtlinie des Inklusionsrates Nördlingen

Präambel

In dieser Richtlinie wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich das generische Maskulinum verwendet. Es wird darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll und keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung zum Ausdruck bringt.

 

§ 1 Ziele und Aufgaben des Rates

(1)    Der Inklusionsrat ist ein ehrenamtliches, unabhängiges und nicht weisungsgebunden tätiges Gremium zur Wahrnehmung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Nördlingen.

(2)    Aufgabe des Inklusionsrates ist es, die Interessen von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen gegenüber der Stadt Nördlingen, ihrer Dienststellen und Einrichtungen zu vertreten. Der Rat soll aktiv zu einer behindertengerechten Kommunalpolitik beitragen.

(3)    Der Rat hat eine empfehlende Funktion in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Belange der Einwohner/innen mit Behinderungen der Stadt Nördlingen betreffen. Er unterstützt diese durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen in allen Fragen, die für Menschen mit Behinderungen relevant sind. Inhalte könnten zum Beispiel sein:

a.       Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen (Bildung, Arbeit, Freizeit, Sport, Kultur, Mobilität und Wohnen)

b.       Die barrierefreie Gestaltung, Ausstattung und Pflege des Sozialraums

c.       Die Mitwirkung bei öffentlichen Veranstaltungen zur Barrierefreiheit

d.       Vorschlagen neuer Projekte

 

§ 2 Der Rat besteht aus

      (1)

a.       Dem ersten und zweiten Vorsitzenden, sowie vier Beisitzern.

b.       Bis zu 6 Vertreter von Menschen mit Behinderungen, mindestens jedoch 4.

c.       Bis zu 2 Vertreter der Lebenshilfe Donau-Ries mit koordinierender Funktion.

d.       Bis zu 2 Vertreter der Stadt Nördlingen.

e.       Bis zu 6 Vertreter der Vereine und Verbände.

f.        Bis zu 3 Vertreter der Firmen.

g.       Je 1 Vertreter jeder Fraktion des Stadtrats der Stadt Nördlingen.

(2)    Der Rat kann mit einfacher Mehrheit weitere Mitglieder in das Gremium berufen.

(3)    Alle Mitglieder sind stimmberechtigt.

 

§ 3 Leitung und Schriftführung

(1)    Die Leitung der Sitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden oder durch den zweiten Vorsitzenden.

(2)    Die Lebenshilfe Donau-Ries führt Protokoll über die Sitzungen, bei Bedarf kann der Vorsitzende einen Stellvertreter benennen.

 

§ 4 Ratsvorstand

(1)    Der Ratsvorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, sowie bis zu vier Beisitzer, die auf die Dauer von zwei Jahren durch den Rat gewählt werden. Die Wiederwahl ist zulässig. Der Ratsvorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Ratsvorstand gewählt ist.

(2)    Es werden ein erster Vorsitzender und ein zweiter Vorsitzender, der den ersten Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt, gewählt. Der Vorstand soll paritätisch von Menschen mit und ohne Behinderung besetzt werden.

(3)    Die Vorstandschaft führt die Geschäfte unter Beachtung der Vorschriften der Gesetze und der Richtlinie.

(4)    Die Vorstandschaft kann sich eine Geschäftsordnung geben.

(5)    Scheidet ein Mitglied der Vorstandschaft vor Ablauf seiner Amtszeit aus oder ist es dauernd oder längere Zeit verhindert, so hat der verbliebene Vorstand das Recht der Selbstergänzung durch Berufung. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch die nächste Ratssitzung.

(6)    Handelt ein Mitglied den Interessen und dem Ansehen des Gremiums zuwider, so kann es, auf Antrag von mind. 3 Mitgliedern und nach Anhörung im Inklusionsrat, von diesem (mit einfacher Mehrheit) ausgeschlossen werden.

 

 

§ 5 Sitzungen

(1)    Der erste Vorsitzende beruft die Sitzungen des Inklusionsrates ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet den Sitzungsablauf.

(2)    Die Lebenshilfe Donau-Ries verschickt die Einladungen mit Tagesordnung spätestens eine Woche vorher an die Mitglieder. Die Terminfestsetzung erfolgt von Termin zu Termin in Absprache mit den Mitgliedern.

(3)    Die Mitglieder teilen der Lebenshilfe Donau-Ries oder dem Vorsitzenden ihre Nichtteilnahme an einer Sitzung mit.

(4)    Der Inklusionsrat sollte mindestens zwei bis dreimal jährlich tagen. Zusätzliche anlassbezogene Sitzungen können einberufen werden.

(5)    Die Ergebnisse der Sitzungen werden in einem Protokoll zusammengefasst. Das vom Vorstand freigegebene Protokoll wird an alle Mitglieder verteilt und in der folgenden Sitzung des Rats genehmigt.

 

§ 6 Vertretung des Inklusionsrates

(1)    Der Vorstand vertritt den Inklusionsrat nach außen.

(2)    Der Vorstand kann die Vertretung an Mitglieder des Inklusionsrates delegieren.

 

§ 7 Beschlussfähigkeit

(1)    Die anwesenden Mitglieder sind mit einfacher Mehrheit beschlussfähig.

(2)    Stimmenthaltungen werden nicht gezählt.

(3)    Die Beschlüsse können auch telefonisch oder schriftlich, insbesondere auch durch jedes geeignete Medium der Textübermittlung gefasst werden.

 

§ 8 Richtlinienänderungen

Änderungen der Richtlinie können mit einfacher Mehrheit der gesamten Mitglieder beschlossen werden.

 

§ 9 Inkrafttreten

Diese Richtlinie wurde in der vorliegenden Fassung in der Gründerversammlung des Inklusionsrates am 30.01.2020 einvernehmlich genehmigt, wurde durch den Stadtrat anerkannt und ist somit in Kraft getreten.