Zugangseröffnung

Zugang zur elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren 

Sehr geehrte Besucher dieser Homepage, 

die Stadt Nördlingen bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach Art. 3 a BayVwVfG. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. 

Die Stadt Nördlingen hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet. Diese Zugangseröffnung gilt auch für die von der Stadt Nördlingen mit verwalteten juristischen Personen bzw. Eigenbetriebe:

a)    Vereinigte Wohltätigkeitsstiftungen Nördlingen
b)    Schulverband Kleinerdlingen-Ederheim
c)    Zweckverband Romantische Schiene
d)    Stadtwerke Nördlingen
 

Zugänge

E-Mail-Adressen 

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail mit der Stadtverwaltung Nördlingen und deren Einrichtungen ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: 

stadtverwaltung@noerdlingen.de 

Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden. 


Sichere elektronische Kommunikation

Für die sichere elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Nördlingen gibt es folgende Möglichkeiten:


1. Sicherer Kontakt mit "Ende zu Ende"-Verschlüsselung

Wir empfehlen Ihnen für eine sichere, vollständige Ende-zu-Ende verschlüsselte Übertragung vorrangig unsere neue, schnelle und einfache Lösung von FTAPI (keine Registrierung erforderlich!). Nach Auswahl eines der u. a. Einrichtungen und Klick auf den unteren Link "Sicherer Kontakt - <Einrichtungsname>" erhalten Sie nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und einem Klick auf "Ticket erstellen" eine Nachricht mit Zugangs-Link. Mit dem Öffnen dieses übersandten Links gelangen Sie dann zu einem speziellen Fenster, in das man eine Nachricht einfügen sowie personenbezogene, vertrauliche Daten und Anlagen verschlüsselt einreichen kann - die sog. "SubmitBox" (engl. für "Einreichungs-Box"). Hierzu benötigen Sie im Gegensatz zu anderen Verfahren weder ein Benutzerkonto, noch eine Registrierung. Das geht total einfach und unkompliziert - testen Sie es einfach! Öffnen kann Ihre Nachricht dabei nur, wer einen passenden "Schlüssel" (im jeweiligen Fachbereich) hat.

Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link: https://www.noerdlingen.de/tourismus/service/kontakt
 

2. Über das Kontaktformular "Sicherer Dialog" des Bürgerserviceportals

https://www.buergerserviceportal.de/bayern/noerdlingen/bsp_sichererdialog

Hier können Sie mit den zuständigen Stellen auf sichererem Weg kommunizieren. Der Transport Ihrer Daten erfolgt dabei vollkommen sicher. Reichen Sie jetzt z.B. Anträge oder Unterlagen online ein. Die Antwort Ihrer Kommune erhalten Sie einfach im Postkorb Ihres Bürgerkontos. Für die Nutzung des Dienstes benötigen Sie in der Regel ein Bürgerkonto mit Ausweis. Für einige Kategorien kann ein Zugang zu einem Unternehmenskonto benötigt werden. Dieser Dienst erfüllt die Vorgaben des BayEGovG in Art. 2 und 3 zur elektronischen Kommunikation in Schriftform ersetzender Form.
 

3. Über das "Sichere Kontaktformular" des Bayern-Portals

https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=21331084485

Mit dem "Sicheren Kontaktformular" des Bayern-Portals können Sie ebenfalls mit den zuständigen Stellen auf sichererem Weg kommunizieren. Im Gegensatz zum o. a. "Sicheren Dialog" wird hier lediglich ein Bürgerkonto benötigt.
 

4. Über eine DE-Mail Adresse

Nachrichten können an folgende DE-Mail-Adresse gesendet werden 

(nur möglich, wenn eigene DE-Mail-Adresse vorhanden): 

stadt.noerdlingen@by.de-mail.de (Für Einspruchsverfahren)
 

eRechnung

Die E-RechV verpflichtet ab 18.04.2020 die öffentliche Verwaltung zum Empfang von elektronischen Rechnungen ab bestimmter Schwellenwerte.

eRechnungen an die Stadt Nördlingen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD können an die Adresse eRechnung@noerdlingen.de gesendet werden. 

Dateianhänge und -formate 

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadtverwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden: 

Adobe Acrobat (.pdf) 

alle gängigen Pixelgraphikformate 

andere Dateiformate auf Anfrage 

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail u. U. nicht bearbeitet werden. 

 

Elektronische Signatur 

Leider kann die Stadt Nördlingen aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen. 

E-Mail nicht kann nicht verarbeitet werden 

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitet werden kann, erfolgt eine Information an den Absender mit Begründung der Ablehnung. Dieser Fall kann z.B. durch allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden. Virenverseuchte E-Mails werden aus Sicherheitsgründen direkt am Mailgateway gelöscht. Eine Benachrichtigung erfolgt in diesem Fall nicht. 

Weitere Hinweise 

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Nördlingen und deren Einrichtungen und nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden. 

Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG