BÜRGERSTIFTUNG Lebendiges Bayerisches Ries

Bürger engagieren sich!

Wir fördern bürgerschaftliches Engagement, setzen uns für den Stiftungsgedanken ein und fördern direkt in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Jugendhilfe, Altenhilfe, öffentlichem Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen, Sport, Tierschutz, Heimat- und Brauchtumspflege, mildtätige und kirchliche Zweck in unserer Region. Die Bürgerstiftung Lebendiges Bayerisches Ries soll in erster Linie in den  Gemeinden Alerheim, Amerdingen, Deiningen, Ederheim, Forheim, Harburg (in den Ortsteilen Großsorheim, Heroldingen, Hoppingen, Schrattenhofen), Hohenaltheim, Mönchsdeggingen, Möttingen, Reimlingen, Wallerstein, Wechingen und in der Stadt Nördlingen, im Landkreis Donau-Ries tätig werden.

Was ist eine Stiftung?

 

Spenden werden oftmals für einmalige oder kurzfristige Zwecke an gemeinnützige Einrichtungen vergeben. Bei den Zuwendungen an Stiftungen bleibt das Vermögen der Stiftung dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Vermögen dienen der langfristigen Förderung des Stiftungszwecks.Die Bürgerstiftungen sind eine besondere Form der Stiftung. Sie sind eine selbständige und unabhängige Institution zur Förderung verschiedener gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke in einem geographisch begrenzten, d.h. lokalen oder regionalen Wirkungsraum, die einen langfristigen Vermögensaufbau betreibt und ihre Organisationsstruktur und Mittelvergabe transparent macht. Das Ziel einer Bürgerstiftung ist es, einer größeren Zahl von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu ermöglichen, ihre spezifischen Beiträge zum Gemeinwohl unter einem gemeinsamen Dach zu verfolgen. Sie dient als ein Sammelbecken für Spenden und Zustiftungen. Der langfristige Aufbau des Stiftungsvermögens durch Zustiftungen sichert die finanzielle Unabhängigkeit einer Bürgerstiftung und gewährleistet die Kontinuität der Stiftungsarbeit. Bürgerstiftungen übernehmen für ihre Stifter und Spender eine Dienstleistungsfunktion. Sie bieten Serviceleistungen an, die auf die jeweiligen philanthropischen Interessen dieser Personen, Organisationen oder Institutionen zugeschnitten sind.

Zielsetzung

 

Die „Bürgerstiftung Lebendiges Bayerisches Ries“, initiiert durch die Sparkasse Nördlingen, will dem Gemeinwohl dienen, das Gemeinwesen der Region stärken und Kräfte der Innovation mobilisieren. Dieser Stiftungsgedanke soll zum Wohle der Region und der hier lebenden Menschen mit der Bürgerstiftung weiterverbreitet werden. 

Bürgerinnen und Bürger können sich in einer Stiftergemeinschaft in unterschiedlicher und vereinfachter Form engagieren und mit ihrem Vermögen über die Stiftung Gutes tun; von Spenden und Zustiftungen bis hin zur Errichtung von individuellen unselbständigen Treuhandstiftungen unter dem Dach dieser Stiftung. Die Stiftung will erreichen, dass die Bürger und Wirtschaftsunternehmen der Region mehr Mitverantwortung übernehmen. Dies soll zum einen durch das Einwerben von  Zustiftungen und Spenden geschehen, die die Bürgerstiftung in die Lage versetzen,  regionale Projekte aus den Bereichen Jugend, Kultur und Soziales zur fördern. Zum anderen sollen die Bürger dazu motiviert werden, ich ehrenamtlich in der Bürgerstiftung und den von ihr unterstützten Projekten zu engagieren.

 

Ihre Entscheidung zählt

 

Individuell, steuerlich gefördert und mit geringem Verwaltungsaufwand können Sie dauerhaft, über den Tag hinaus für Ihre Region wirken. Im Gegensatz zu einmaligen Spenden können mit den Erträgen aus Ihrer Zustiftung die von Ihnen bestimmten gemeinnützige Zwecke nachhaltig  unterstützt werden.

Die Zustiftung in einen Namensfonds ist ab einem Betrag von 25 T€ möglich. Der Abschluss eines Vertrages mit der Bürgerstiftung ist die einzig zu erledigende Aufgabe für die Errichtung eines Namensfonds. Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit und in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.

Gute Gründe für die Errichtung meiner Stiftung

  • Mit meiner Stiftung kann ich ein persönliches Andenken an meine Vorfahren, meinen Lebenspartner oder mich selbst schaffen.
  • Mit meiner Stiftung kann ich meiner Heimat etwas Gutes tun und über mein Leben hinaus wirken.
  • Mit meiner Stiftung kann ich mit den Erträgen aus meinem Vermögen eine von mir bestimmte Einrichtung fördern. Besonders gut finde ich, dass ich mich nicht dauerhaft festlegen muss, sondern jederzeit eine andere Einrichtung fördern kann – falls ich das möchte.
  • Mit meiner Stiftung übernehme ich gesellschaftliche Verantwortung und kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben bekommen habe.
  • Stiften kann ich entweder anonym oder mit öffentlichem Bekenntnis – dies ist meine freie Entscheidung.
  • Meine Stiftung gilt ewig; viele Stiftungen, auch in Nördlingen, haben Jahrhunderte überdauert und wirken noch immer segensreich.
  • Als Stifter werde ich vom Staat belohnt, denn die Stiftungsbeträge können steuerlich geltend gemacht werden.

Kann die Stiftung meinen Namen tragen?

Auch hier können Sie festlegen, ob die Stiftung ihren Namen, den Namen eines lieben Angehörigen oder den zu fördernden Zweck als Namenszusatz tragen soll.

Ist die Verwaltung sehr aufwändig?

Die Einrichtung einer Zustiftung ist einfach. Ein Vertrag zwischen Ihnen und der Bürgerstiftung regelt, welchen Namen Ihre Namensfonds haben soll, welchen speziellen Zweck er gegebenenfalls fördern soll und wer über die Mittelverwendung entscheidet – in der Gegenwart und in der Zukunft.

Jährlich erfolgt eine Abrechnung der Erträge und Aufwendungen. Die auszuschüttenden Beträge Ihrer Zustiftung werden Ihnen mitgeteilt. Der langfristige Werterhalt Ihrer Stiftung wird begleitet. Wenn Sie möchten, können Sie sich in die Stiftungsarbeit einbringen, zum Beispiel in der Öffentlichkeitsarbeit.

Wie wird der dauerhafte Bestand meiner Stiftung gewährleistet?

Viele Stiftungen werden zu Lebzeiten vom Stifter selbst oder durch ehrenamtliche Personen verwaltet. Die Bürgerstiftung übernimmt die Verwaltung und beachtet die immer komplizierter werdenden steuerlichen und stiftungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Bürgerstiftung garantiert durch ihre Unabhängigkeit von natürlichen Personen, dass Ihr Wille dauerhaft erfüllt wird. Verbunden ist dies mit der zuverlässigen Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde.

Die steuerliche Förderung meiner Stiftung

Einkommensteuer: Zuwendungen können innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100 % als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die Zuwendungen in den Vermögensstock Ihrer Stiftung ist von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.

Aktuelle Zustiftungen

  1. Namensfonds „Amerdingen – Bollstadt“: Förderung von stiftungsgemäßen Zwecken in der Gemeinde Amerdingen;
    Zustifter: Eheleute Pollithy, Amerdingen
  2. Namensfonds „Hermann Berndorfer“: Förderung allgemeine Zwecke gem.Satzung;
    Zustifter: Herr Hermann Berndorfer, Nördlingen
  3. Namensfonds „Historischer Verein für Nördlingen und das Ries“
  4. Namensfonds „PAS Dr. Hammerl": Förderung von stiftungsgemäßen Zwecken. Schwerpunkt Schulen;
    Zustifter: PAS Dr. Hammerl GmbH & Co., Nördlingen
  5. Namensfonds „..für kirchliche und mildtätige Zwecke": Förderung der ev.-luth. Kirchengemeinde, Nördlingen;
    Zustifter: anonym

Wenn Sie sich ...

 

  • für eine Präsentation der Bürgerstiftung Lebendiges Bayerisches Ries interessieren,
  • der Stiftung einen Betrag spenden möchten,
  • sich für eine Zustiftung / Namensfonds interessieren,

dann kommen Sie auf uns zu

 

Ihr Ansprechpartner:

Bürgerstiftung Lebendiges Bayerisches Ries
Wekhrlinstraße 1, 86720 Nördlingen
Michael Langenbucher
Telefon: 09081 / 22279
e-Mail: buergerstiftung-lbr@noerdlingen.de
IBAN: DE93 7225 1520 0015 0156 88, Sparkasse Dillingen-Nördlingen